Schweiz

Armee-Aufrüstung wird für Schweizer Konsumenten teurer

Nach einer ganzen Reihe von Blamagen rund um die F-35-Jets und weiteren finanziellen Fiaskos will der Bundesrat die Schweizer Armee nun erneut massiv aufrüsten. Die Rechnung für dieses nächste Abenteuer sollen die Steuerzahler bezahlen.
Armee-Aufrüstung wird für Schweizer Konsumenten teurerQuelle: Gettyimages.ru © MI News/NurPhoto via Getty Images)

Die Schweizer sollen künftig mehr für die Landesverteidigung bezahlen. Der Bundesrat hat am 12. August 2026 seine Botschaft für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer verabschiedet. Der Normalsatz soll ab 2028 für zwölf Jahre um 0,5 Prozentpunkte steigen. Für die Hotellerie ist eine Erhöhung des Sondersatzes um 0,3 Prozentpunkte vorgesehen. Der reduzierte Satz, der unter anderem für Lebensmittel und Medikamente gilt, bleibt unverändert.

Mit den zusätzlichen Einnahmen sollen insgesamt rund 24 Milliarden Franken für neue Rüstungsausgaben bereitgestellt werden. 15 Milliarden sind für den raschen Ausbau militärischer Fähigkeiten vorgesehen. Dazu gehören Systeme gegen Angriffe aus der Distanz, der Schutz vor Cyberangriffen und Drohnen sowie kritischer Infrastruktur. Darin enthalten sind auch Mittel für ein zweites System zur bodengestützten Luftverteidigung und für Mehrkosten beim Patriot-System. Weitere 9 Milliarden Franken sollen die stark gestiegenen Preise im internationalen Rüstungsmarkt auffangen.

Noch Anfang Jahr hatte der Bundesrat deutlich weitergehende Pläne. Im Januar war eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte für zehn Jahre vorgesehen. Der zusätzliche Finanzbedarf wurde damals auf rund 31 Milliarden Franken beziffert.

Nach der Vernehmlassung korrigierte die Regierung ihre Pläne. Die Erhöhung des Normalsatzes wurde auf 0,5 Prozentpunkte reduziert, die Belastung des reduzierten Satzes gestrichen und die Laufzeit dafür auf zwölf Jahre verlängert. Der Bundesrat begründete den Kurswechsel mit den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und dem Ziel, Bevölkerung und Wirtschaft weniger stark zu belasten.

Auch bei der Finanzierung der Armeeausgaben kam es zu einer wichtigen Änderung. Die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts soll nicht mehr über die neue Mehrwertsteuer finanziert werden. Dafür will der Bund vor allem den zusätzlichen Spielraum nutzen, der durch höhere Einnahmen aus der Gewinnsteuer entstanden ist.

Die zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sollen vollständig für Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt werden. Dafür ist ein spezieller Rüstungsfonds vorgesehen. Er soll es ermöglichen, größere Beschaffungen schneller zu finanzieren und hohe Zahlungen zeitlich abzufedern.

Der Fonds darf sich vorübergehend verschulden. Vorgesehen ist eine Obergrenze von 6 Milliarden Franken. Diese Schulden müssen bis zum Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung wieder abgebaut sein.

Die Vorlage dürfte im Parlament dennoch auf erheblichen Widerstand stoßen. Im Zentrum steht die Frage, ob zusätzliche Milliarden für die Armee tatsächlich über eine Verbrauchsteuer finanziert werden sollen. Eine höhere Mehrwertsteuer belastet grundsätzlich alle Konsumenten, auch wenn der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs unverändert bleibt.

Der Bundesrat argumentiert dagegen, dass die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit nach Jahren knapper Budgets rasch verbessern müsse. Die neue Finanzierung soll deshalb nicht den normalen Armeebetrieb bezahlen, sondern vor allem zusätzliche Rüstungsbeschaffungen ermöglichen.

Das Parlament wird die Vorlage nun beraten. Eine Volksabstimmung ist nach dem aktuellen Zeitplan im Sommer 2027 vorgesehen. Bei einer Zustimmung könnte die höhere Mehrwertsteuer am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Der Bundesrat will die Armee in kurzer Zeit mit zusätzlichen Milliarden ausstatten. Finanziert werden soll die Aufrüstung über eine höhere Mehrwertsteuer, die zwölf Jahre lang gelten soll. Ob die Bevölkerung diese zusätzliche Belastung für eine stärkere Landesverteidigung akzeptiert, wird sich an der Urne zeigen.

Mehr zum Thema – 1. August: Die Schweiz feiert – und vergisst Russlands Rolle bei ihrer Entstehung

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.