Schweiz

KZ-Arzt Mengele und die Schweiz: Nachrichtendienst gibt Dossier frei

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gibt das bislang bis 2071 gesperrte Mengele-Dossier unter Auflagen für die Forschung frei. Ein Historiker hatte zuvor erfolgreich Beschwerde eingelegt. Die Akte könnte Hinweise auf Aufenthalte des NS-Arztes Josef Mengele in der Schweiz nach 1945 enthalten, darunter einen dokumentierten Skiurlaub 1956 in Engelberg.
KZ-Arzt Mengele und die Schweiz: Nachrichtendienst gibt Dossier freiQuelle: Gettyimages.ru © Bettmann

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hebt die jahrzehntelange Sperre über ein Dossier zu Josef Mengele teilweise auf. Der Zugang soll einem Historiker nun grundsätzlich gewährt werden, allerdings unter Bedingungen, die erst noch festgelegt werden. Die Akte war ursprünglich bis 2071 unter Verschluss gestellt worden.

Der Berner Historiker Gérard Wettstein hatte Ende 2025 beim Bundesarchiv Einsicht in die Unterlagen beantragt. Der NDB verweigerte die Freigabe zunächst unter Verweis auf Quellenschutz, Persönlichkeitsrechte sowie sicherheitspolitische Interessen. Nach einer Beschwerde und einer erneuten Prüfung kam es jedoch zu einer Kehrtwende. Begründet wird sie mit einer veränderten Ausgangslage.

Das Interesse an den Unterlagen ist seit Jahren konstant. Das sogenannte Mengele-Dossier umfasst Berichte der Polizei und des Nachrichtendienstes sowie internationale Korrespondenz zu möglichen Aufenthalten des NS-Arztes in der Schweiz nach 1945. Josef Mengele wurde als Lagerarzt in Auschwitz bekannt und ist einer der zentralen Täter des nationalsozialistischen Vernichtungssystems.

Bekannt ist ein dokumentierter Aufenthalt im Jahr 1956 in Engelberg, wo Mengele mit seinem Sohn und seiner damaligen Partnerin einen Skiurlaub verbrachte.

Der Nachrichtendienst des Bundes hält fest:

"Das Dossier Josef Mengele hatte der Polizeidienst der Bundesanwaltschaft als Vorgängerorganisation des NDB erstellt. Es wurde 2001 an das BAR abgeliefert. Für Einsichtsgesuche zu diesem Dossier ist deshalb der NDB als Rechtsnachfolger zuständig.

Seit der Ablieferung beim BAR steht das Dossier nach Archivrecht unter einer erweiterten Schutzfrist. Gestützt auf das Archivierungsgesetz (BGA) und das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wies der NDB Einsichtsgesuche bislang ab – zuletzt im Februar 2026. Gegen diesen Entscheid ist eine Beschwerde beim BVGer hängig."

Heikler sind Hinweise aus dem Jahr 1961. Damals soll die Ehefrau Mengeles in Zürich eine Wohnung in der Nähe des Flughafens Kloten gemietet haben.

Österreichische Stellen warnten die Schweizer Behörden vor einer möglichen Einreise Mengeles. Die Zürcher Polizei observierte die Wohnung und meldete die Anwesenheit eines unbekannten Mannes, dessen Beschreibung mit Mengele übereingestimmt haben könnte.

Ob der gesuchte Kriegsverbrecher tatsächlich in die Schweiz einreiste, ist bis heute ungeklärt. Ebenso offen bleibt, wie die Behörden auf die Hinweise reagierten und ob eine Identifikation möglich gewesen wäre. Historiker erhoffen sich vom Dossier vor allem Aufschluss über den Informationsstand der Behörden und die damaligen Abläufe.

Die Sperrung der Akten wurde bisher mit dem Schutz von Quellen, dem Persönlichkeitsschutz sowie mit Sicherheitsinteressen begründet. Kritiker wie der Historiker Sacha Zala sprechen in diesem Zusammenhang von einer übermässig restriktiven Archivpraxis, die historische Forschung erschwere und Spekulationen begünstige.

Die Affäre ist auch vor dem Hintergrund der Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg zu sehen, insbesondere im Umfeld der Arbeiten der Bergier-Kommission. Diese hatte ab Ende der 1990er Jahre umfangreichen Zugang zu Bundesakten erhalten und zentrale Fragen zur Nachkriegspolitik untersucht.

Die nun angekündigte Öffnung des Dossiers stellt keinen vollständigen Bruch mit der bisherigen Praxis dar. Vielmehr handelt es sich um einen kontrollierten Zugang unter voraussichtlich starken Schwärzungen. Wann der Historiker die Akten effektiv einsehen kann, ist nicht bekannt. Ebenso unklar ist, ob daraus neue Erkenntnisse zum möglichen Aufenthalt Mengeles in der Schweiz hervorgehen werden.

Mehr zum Thema ‒ Ukraine-Krieg als Geschäft - Die neuen Reichen aus Kiew in der Schweiz

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.