Nordamerika

"Historischer Akt der Transparenz": Pentagon gibt UFO-Akten frei

Das US-Kriegsministerium hat die erste Tranche von Dokumenten zu UFOs freigegeben. Präsident Donald Trump hatte die Veröffentlichung im Februar angeordnet. Die Dokumente enthalten detaillierte Berichte über mysteriöse Objekte und Begegnungen aus der Luft mit Beteiligung von US-Militärangehörigen.
"Historischer Akt der Transparenz": Pentagon gibt UFO-Akten frei© US-Kriegsministerium

Das Pentagon hat eine Reihe von Regierungsdokumenten zu Unidentifizierten Flugobjekten (UFOs) freigegeben und als "historischen Akt der Transparenz" bezeichnet.

Die Veröffentlichung, die auf einer eigens dafür eingerichteten Seite der Website des US-Kriegsministeriums erfolgte, umfasst Hunderte von Dokumenten, Videos, Geheimdienstberichten und Zeugenaussagen aus mehreren Jahrzehnten. Darunter befinden sich FBI-Vernehmungen, NASA-Missionsprotokolle, Aussagen von Militärpiloten, Depeschen des US-Außenministeriums und Archivmaterial zu unerklärlichen Flugvorfällen.

Zu den neu freigegebenen Materialien gehören Berichte über "metallische Objekte", unerklärliche "rote Lichter" am Himmel und Begegnungen mit US-Militärangehörigen. Ein hervorgehobener Fall bezieht sich auf die Sichtung eines fußballförmigen Objekts im Indopazifik nahe japanischer Gewässer im Jahr 2024, während ein anderer Fall Aufzeichnungen der Apollo-17-Mission aus dem Jahr 1972 aufgreift, die mysteriöse, über der Mondoberfläche treibende Lichter dokumentieren.

Die Freigabe wurde über das All-domain Anomaly Resolution Office (AARO) des Pentagon im Rahmen einer umfassenderen behördenübergreifenden Initiative koordiniert, an der das Weiße Haus, das Büro der Direktorin der Nationalen Nachrichtendienste, die NASA, das FBI, das Energieministerium und andere US-Nachrichtendienste beteiligt sind.

Offizielle Stellen gaben bekannt, dass in den kommenden Wochen im Rahmen einer umfassenderen Freigabe von Dokumenten weitere Veröffentlichungen erwartet werden.

Diese Initiative folgt jahrelangem Druck des Kongresses und den Aussagen von Whistleblowern aus dem Militär, die der Regierung vorwerfen, Informationen über Sichtungen unerklärlicher Objekte in der Nähe sensibler Militäreinrichtungen zurückgehalten zu haben.

Im Februar unterzeichnete US-Präsident Donald Trump eine Exekutivanordnung, die das Kriegsministerium anweist, "alle Informationen" zu UFOs und – wie UFOs inzwischen offiziell genannt werden – "Unidentifizierten Anomalen Phänomenen" (UAP) offenzulegen.

Trumps Anordnung zur Offenlegung von UFO-Akten folgt früheren Freigabebemühungen im Zusammenhang mit den Attentaten auf Präsident John F. Kennedy, Senator Robert F. Kennedy und Martin Luther King Jr. Diese Veröffentlichungen brachten jedoch kaum neue Erkenntnisse über die bereits bekannten Details der Morde hinaus.

Trumps Anordnung zu UFO-Akten folgte zudem einem viel beachteten Podcast-Auftritt des ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama, der die Möglichkeit außerirdischen Lebens erörtert und gleichzeitig betont hatte, die US-Regierung verheimliche keine Beweise für einen Kontakt mit Außerirdischen. Trump behauptete später, Obama habe mit der Veröffentlichung "geheimer Informationen" einen "großen Fehler" begangen.

Im Jahr 2024 veröffentlichte das Pentagon einen Bericht, der jahrzehntelange UFO-Sichtungen detailliert beschrieb und laut Pentagon keinerlei Beweise für außerirdisches Leben enthielt.

Der ehemalige AARO-Chef Sean Kirkpatrick erklärte letzte Woche der Nachrichtenagentur AP, dass es für viele angebliche UFO-Sichtungen banale Erklärungen gebe. Er argumentierte, dass weit verbreitete Videos oft auf Verzerrungen durch Infrarotkameras, Wärmesignaturen von Flugzeugen oder andere alltägliche Phänomene zurückzuführen seien und nicht auf außerirdische Technologie.

Mehr zum Thema – US-Vizepräsident JD Vance: Außerirdische sind "Dämonen"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.