Meinung

Abschiebungen und Gerechtigkeit

An den Extremfällen, wie dem Mörder von Friedland, fallen immer wieder diese langen Geschichten nicht vollzogener Abschiebungen ins Auge. Aber das ist, statistisch gesehen, die Norm. Und genau hier entsteht berechtigter Zorn.
Abschiebungen und Gerechtigkeit© Urheberrechtlich geschützt

Von Dagmar Henn

Man ist es in Deutschland gewöhnt, dass Debatten irgendwo bei Nebenfragen hängenbleiben. Oder einfach mit Etiketten versehen werden, die es verhindern, dass die entscheidenden Punkte überhaupt diskutiert werden. Die Frage des Umgangs mit den Ausreisepflichtigen ist ein Musterbeispiel dafür ‒ denn der Vorwurf gegen Verfechter schärferer Abschiebungen lautet meist, sie seien Rassisten oder Schlimmeres, und manche wähnen gar, wenn man derartige Überlegungen kriminalisiert, wäre alles gut. Aber sie übersehen, dass dahinter eine grundlegende Frage der Gerechtigkeit des Rechtssystems verborgen liegt, die der eigentliche Motor der Empörung ist.

Ja, das Recht ist immer unvollkommen, und es wird nie völlig den Erwartungen der Gerechtigkeit entsprechen. Aber es gibt einen Grund, warum die "Gleichheit vor dem Gesetz" ein so zentraler Grundsatz ist, auch wenn es sich dabei in vielfacher Hinsicht um eine Illusion handelt, wie es schon Anatole France im 19. Jahrhundert formulierte: "Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet es Reichen wie Armen, unter Brücken zu schlafen, auf Straßen zu betteln und Brot zu stehlen."

Und dennoch ist Zorn über Ungleichbehandlung eine der stärksten politischen Triebkräfte. Man denke nur an die Rolle, die die Privilegien des Adels unter anderem in der Französischen Revolution spielten. Wer selbst unzähligen Gesetzen unterworfen ist, seien es Straf- oder Steuergesetze, und sieht, wie einige privilegierte Gruppen nicht davon berührt werden, wird wütend. Sogar sehr wütend.

Im Umgang mit Zuwanderern findet sich eine klare, statistisch nachweisbare Privilegierung. Das wird für einige jetzt seltsam klingen, weil das Privileg nicht in einem Zugang zu Reichtum besteht, und nur begrenzt im Zugang zu Wohnungen (ein Bereich, in dem anerkannte Asylbewerber tatsächlich besser gestellt sind als Einheimische). Aber es gibt kaum einen Bereich, in dem geltendes Recht weniger durchgesetzt wird als im Bereich des Aufenthalts. Dabei ist es im Kern gleich, welche Gruppe innerhalb der Gesellschaft ein derartiges Privileg erhält ‒ entscheidend ist, dass es existiert. Auch die Frage, dass das Aufenthaltsrecht für Einheimische keine Relevanz hat, ist dabei nebensächlich. Wer seine Mülltonnen kontrollieren lassen muss und mit Strafgebühren belegt wird, wenn er da falsch sortiert hat, der hat im Allgemeinen wenig Verständnis dafür, wenn weitaus ernsthaftere Rechtsverstöße vor allem eine Konsequenz haben: keine.

Weil im Allgemeinen meist über eine Untergruppe der Ausreisepflichtigen gesprochen wird, nämlich die Straftäter unter ihnen, wird die Frage der Gerechtigkeit oft übersehen (wobei das nichts darüber besagt, welche Wirkung sie emotional entfaltet). Fest steht, nicht einmal jener Kreis der Personen, die sowohl ausreisepflichtig als auch Straftäter sind, wird tatsächlich abgeschoben, sondern nur ein Teil davon.

Werfen wir einen Blick auf die Zahlen: Ende Juni waren rund 259.000 Personen in Deutschland ausreisepflichtig ‒ etwa 60 Prozent davon sind abgelehnte Asylbewerber. Sie haben weder Asyl erhalten, noch sind sie anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, noch sind sie subsidiär Schutzberechtigte, noch wurde ein Abschiebeverbot festgestellt (§25 AufenthG). Von diesen hatten 59.600 keine Duldung, könnten (und sollten) also abgeschoben werden. Die Übrigen besitzen eine Duldung.

Übrigens, Geduldete, die vor dem 31.10.2022 schon fünf Jahre in Deutschland lebten, konnten 2023 einen sogenannten Chancen-Aufenthalt beantragen. Bis Ende Juni 2026 wurden unter dieser Überschrift 90.802-mal eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, ein Schritt in eine dauerhafte Legalisierung des Aufenthalts. Bis Ende 2025 fielen etwa 10.000 von ihnen wieder zurück in die Duldung.

Die Duldung ist kein Anspruch auf Aufenthalt, sondern die Feststellung, dass momentan keine Abschiebung möglich ist. Es gibt Schätzungen, aufgrund welcher Sachverhalte eine Duldung ausgesprochen wird: Bei fast einem Viertel ist der Grund, dass die jeweiligen Personen keine gültigen Papiere besitzen, weil die Herkunftsländer sich sperren (wobei man hinzufügen muss, dass gerade afrikanische Botschaften oft finanziell so knapp dran sind, dass sie viele Aufgaben nur schwer leisten können). Weitere 9 Prozent verschleiern selbst ihre Identität, etwa indem sie ihre Ausweispapiere vernichtet haben. 40 Prozent fallen unter "sonstige Gründe" ‒ weil ein anderer EU-Staat sie nicht übernimmt, weil noch Klagen laufen oder weil es einen politisch beschlossenen Abschiebestopp in eine bestimmte Gegend gibt.

Wirklich humanitäre Gründe sind es nur bei einem Teil: Ungefähr 13 Prozent führen familiäre Bindungen an, bis zu 7 Prozent leiden etwa unter Krankheiten, die im Herkunftsland nicht behandelt werden können, oder sind Zeugen in Strafverfahren, und bei weiteren bis zu 5 Prozent handelt es sich um Ermessensduldungen für Ausbildung und Beschäftigung. Macht zusammengenommen 25 Prozent.

Wie viele Ausreisepflichtige verbleiben, wenn man pauschal alle humanitären Gründe akzeptiert? 209.150 Personen. Die Zahl der Abschiebungen im Jahr 2025 betrug 22.787 Personen (im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es 9.663, also weniger als die Hälfte des Vorjahres, weshalb die unterschiedlichen Stichtage das Bild bestenfalls günstiger erscheinen lassen). Das bedeutet, knapp 11 Prozent all jener, bei denen eigentlich keine Grundlage für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gegeben ist, werden tatsächlich abgeschoben.

Entschuldigung, aber diese Zahlenspielerei musste sein. Weil sie eine Hausnummer gibt, mit der man ansatzweise sehen kann, wie groß das Problem ist. Nicht, weil die Nase der Personen nicht gefällt, die von dieser Lage betroffen sind. Sondern weil Gerechtigkeitslücken für jedes Rechtssystem ein enormes Problem sind. Wir reden hier von einer Rechtsumsetzungsquote. Und zwar unter sehr spezifischen Voraussetzungen: Eigentlich ist den Behörden alles bekannt. Und sie handeln dennoch nicht.

Das ist sogar noch etwas schlimmer als Affären wie Cum-Ex. Bei Steuerhinterziehung im großen Stil oder eben Steuerbetrug wie Cum-Ex geht es vielfach darum, dass gar nicht ermittelt wird. Das Personal fehlt ‒ aber man kann sich zu Recht die Frage stellen, ob es sich dabei nicht um Absicht handelt. An bestimmten Stellen hat man in der Bundesrepublik noch nie so genau hingesehen. Ein weiteres Beispiel ist Insiderhandel, den man zum Beispiel im Zusammenhang mit Corona durchaus vermuten kann. Aber hier ist schon die deutsche Gesetzgebung so schwach, dass Handlungen, die andernorts strafbar wären, nicht als solche wahrgenommen werden.

All das haben wir hier nicht. Die Personen sind bekannt, es wurde ermittelt, es wurde geurteilt und es geschieht dennoch ‒ nichts. In fast 90 Prozent der Fälle. Das ist eine objektive Ausnahme. Das ist keine verdrehte Wahrnehmung, die durch irgendwelche Vorurteile ausgelöst ist, sondern eine harte statistische Tatsache.

Wehe, man bezieht auch noch einen Teil der subsidiär Schutzberechtigten mit ein. Hier gibt es, in Bezug auf Syrien wie auch auf Afghanistan, neuere Urteile, die im Grunde eine Überprüfung dieses Schutzes verlangen. Es gäbe noch eine ganze Reihe weiterer Punkte, an denen ein Widerruf bereits gewährten Schutzes möglich wäre ‒ bei Reisen ins Heimatland zum Beispiel. Auch hier wird eher selten überprüft. Und es gibt natürlich noch die Frage, seit wann ausgerechnet alleinstehende, gesunde junge Männer schutzbedürftig sind.

Die oben genannten knapp 11 Prozent sind also das Ergebnis einer vorsichtigen Berechnung, die sich nur auf jene Bereiche bezieht, in denen die rechtliche Lage weitgehend klar ist. Genau hier liegt der Grund für die Wut: Wie kann ein Staat von mir verlangen, mich an seine Gesetze zu halten (und an seine Verordnungen und die der EU und so weiter) und zu akzeptieren, dass er diese Gesetze mir gegenüber auf verschiedenste Weise durchsetzt, wenn er sie anderen gegenüber nicht durchsetzt?

Aber vielleicht ist ja genau das so gewollt. Weil ein Zwiespalt geschaffen wird, der nicht einfach gelöst werden kann. Selbst wenn man die Anhänger der unbegrenzten Migration außen vor lässt, gibt es oft genug valide humanitäre Argumente. Aber es gibt eben auch das Problem des Privilegs ‒ das durch die ganze Asylindustrie noch einmal deutlich verstärkt wird: Welcher deutsche Rentner, dem eine Reha abgelehnt wird, kann schon auf einen derartigen Apparat zurückgreifen, der ihn rechtlich berät, sozialpädagogisch unterstützt und eine ganze Kommunikationsstruktur in die Medien gleich mitliefert? Wie viel Unrecht im Sozialrecht bleibt bestehen, weil es eben keine derartige Versorgung gibt?

Im Prinzip reden wir hier von geduldeter Illegalität mit einer sehr starken Lobby. Und man muss sich fragen, ob diese Illegalität die Folge der Erkenntnis ist, dass es für eine legale Struktur mit demselben Ergebnis (dass nämlich von allen, die irgendwie eintreffen, die allermeisten bleiben) keine politische Mehrheit gibt und man sich an dieser Frage mit dieser Praxis vorbeischummelt, oder ob es genau darum geht, zwei Seiten mit möglichst viel Wucht aufeinanderprallen zu lassen.

Denn gerade weil das geltende Recht so selten umgesetzt wird, wirkt das, wenn es doch geschieht, dann auf die "Flüchtlingsfreunde" ebenfalls wie eine individuelle Ungerechtigkeit: Warum bei diesem Kandidaten und bei neun anderen nicht?

Für das grundsätzliche Gerechtigkeitsproblem, das durch ein nicht vollzogenes Recht geschaffen wird, gibt es jedenfalls nur zwei Lösungen: entweder eine echte gesellschaftliche Entscheidung nach einer offenen Debatte, die das Recht anpasst, oder die reale Durchsetzung des geltenden Rechts.

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