Kreis Gütersloh: Lockdown wird um eine Woche verlängert
Nach den Corona-Infektionen in einer Fleischfabrik lockert die Landesregierung nur in einer Region. Im Kreis Gütersloh bleiben die Einschränkungen im öffentlichen Leben noch vorerst für eine weitere Woche bestehen – bis zum 7. Juli. Für den Nachbarkreis Warendorf hingegen laufen die Einschränkungen des öffentlichen Lebens um 0 Uhr in der Nacht zu Mittwoch aus, wie NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Montag in Düsseldorf sagte.
Der seit Mittwoch geltende regionale Lockdown war bisher bis zum 30. Juni befristet. Hintergrund ist der massive Ausbruch des Coronavirus beim Fleischwerk von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück in dem Kreis.
Das Robert Koch-Institut hatte in der Nacht zu Montag neue Zahlen zur sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz veröffentlicht. So liegt im Kreis Gütersloh die Kennziffer der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage noch deutlich über der Marke von 50. Demnach setzte sich nach sehr hohen Werten durch den Corona-Ausbruch bei Tönnies der Abwärtstrend fort. Laut den jüngsten RKI-Daten gab es im Kreis Gütersloh nun 112,6 solcher Fälle innerhalb der vergangenen sieben Tage, nach zuvor 132,9 am Sonntag und 164,2 am Samstag. Am Dienstag hatte dieser Wert noch 270,2 betragen.
Im Kreis Warendorf, in dem ebenfalls viele Tönnies-Mitarbeiter wohnen, war die wichtige Kennziffer für die Pandemie-Bekämpfung schon am Freitag mit 47,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen unter die wichtige Marke von 50 gefallen. Nach Daten von Montag liegt der Wert aktuell bei 22,0 Fällen.
Laschet zufolge ist nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies das Virus nach Einschätzung der NRW-Landesregierung kaum auf die sonstige Bevölkerung übergesprungen. Wenn man die Tönnies-Beschäftigten herausrechne, habe die wichtige Kennziffer der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage im Kreis Gütersloh bei 22,5 gelegen. Im Nachbarkreis Warendorf lag sie – ebenfalls die Tönnies-Beschäftigten herausgerechnet – bei 5,4.
Die Ergebnisse stimmen zuversichtlich", sagte der Ministerpräsident.
Wie die Landesregierung weiter mitteilte, werden die aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung in NRW um weitere zwei Wochen bis mindestens zum 15. Juli 2020 verlängert. Dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht für bestimmte Bereiche.
Am Montag bestätigte ein Gericht die Einschränkungen im Kreis Gütersloh. Der derzeit eingeschränkt geltende Lockdown ist rechtmäßig: Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster. Ein Bewohner der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hatte die Überprüfung einer Landesverordnung verlangt. Der Antragsteller kritisiert, dass auch Städte wie sein Wohnort und Versmold, Borgholzhausen oder Halle in Westfalen betroffen sind, obwohl es dort keine oder kaum Infizierte gibt.
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Diese Ansicht teilt das OVG nicht. Wegen der Vielzahl der positiven Corona-Tests unter den Mitarbeitern im Schlachtbetrieb bei Tönnies bestehe eine hinreichend konkrete Gefahr des Überspringens auf die übrige Bevölkerung. Das Land habe daher seinen Ermessensspielraum mit Schutzmaßnahmen für den gesamten Kreis nicht überschritten.
In dem Tönnies-Werk wurden bislang mehr als 1.500 Mitarbeiter positiv auf das Virus getestet. Um künftig schneller ein Bild von der Situation in den Schlachthöfen zu bekommen, muss künftig in NRW die gesamte Belegschaft mindestens zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Das schreibt eine neue Allgemeinverfügung des Landesarbeitsministeriums vor. Die Vorgaben gelten vom 1. Juli an für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und überwiegend fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten.
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(dpa/rt)
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