Gesellschaft

In Erinnerung an den INF-Vertrag: Geschichte einer Hoffnung (Video)

In Erinnerung an den INF-Vertrag: Geschichte einer Hoffnung (Video)Quelle: RT

Der INF-Vertrag, der der UdSSR (und später Russland) und den USA den Besitz, die Entwicklung und Tests von ballistischen Raketen und Marschflugkörpern mit 500 bis 5.500 Kilometern Reichweite verbot, ist tot. Einen Überblick zu seiner Geschichte bietet unser Clip.

Mehr zum Thema - US-Raketenschild in Europa – Tomahawk hinter dem Rücken? (Video)

Mitte der 1970er-Jahre erreichte das Wettrüsten eine neue Dimension: Die Sowjetunion fing an, ballistische Mittelstreckenraketen vom Typ RSD-10 "Pioner" (SS-20 "Saber") mit 5.400 Kilometern Reichweite unter anderem in seinen westlichen Grenzgebieten zu stationieren. Die USA konterten, indem sie Ende der 1970er-Jahre ihre ballistischen MGM-31C Pershing II mit 1.740 Kilometern Reichweite in Europa stationierten. Die Situation eskalierte Anfang der 1980er-Jahre mit der Stationierung einer bodengestützten Version der Tomahawk-Marschflugkörper, der BGM-109G "Gryphon", mit 2.500 Kilometern Reichweite.

Damit hielten sich die beiden Supermächte gegenseitig die Pistole an den Kopf: Die ballistischen Mittelstreckenraketen der Sowjetunion deckten ganz Europa ab, wo sie Ziele innerhalb von einer Viertelstunde anfliegen konnten. Die Pershing II der USA reichten zwar nur bis 400 Kilometer vor Moskau – doch sie konnten Langstreckenradare der UdSSR zerstören, die auf dem Weg der langsamer fliegenden US-Marschflugkörper lagen.

Damit wusste keine der beiden Supermächte so richtig etwas anzufangen: Im Falle eines Fehlstarts zum Beispiel blieb keine Zeit mehr, die Gegenseite zu warnen, sodass ein solches Ereignis unweigerlich zur gegenseitigen nuklearen Auslöschung führen würde. Nach langwierigen Verhandlungen wurde schließlich am 08. Dezember 1987 der INF-Vertrag vom sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow und dem US-Präsidenten Ronald Reagen unterzeichnet und am 01. Juni 1988 ratifiziert.

Der RT-Clip umreißt die Geschichte des INF-Vertrages bis zu seinem Ableben am 02. August 2019.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.