Minsk: Kiew bringt Ukrainer durch Kündigung des Strahlenschutzvertrags in Gefahr

Die Ukraine lehnt die Kooperation mit Weißrussland beim nuklearen Notfallschutz ab und gefährdet damit die eigenen Bürger, warnt das Außenministerium in Minsk. Kiew lasse sich von kurzfristigen politischen Beweggründen leiten. Das Strahlenrisiko kenne keine Staatsgrenzen.

Kürzlich hat die ukrainische Regierung ein Abkommen mit Weißrussland gekündigt, das die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und die Zusammenarbeit im Bereich Strahlenschutz vorgesehen hat. Das Dokument war am 16. Oktober 2001 in Kiew unterzeichnet worden.

Der Sprecher des weißrussischen Außenministeriums, Ruslan Warankow, nahm dazu bei einer Pressekonferenz am Montag Stellung. Darüber berichtet die Nachrichtenagentur BelTA. Minsk habe die Entscheidung der ukrainischen Regierung mit tiefem Bedauern zur Kenntnis genommen, erklärte der Sprecher.

Der Diplomat führte aus:

"Kiew ist sich sehr wohl bewusst, dass es den Schutz seiner eigenen Bürger untergräbt, indem es sie kurzfristigen politischen Erwägungen opfert, die nichts mit Strahlenschutz zu tun haben."

Das Strahlenrisiko kenne keine Landesgrenzen und teile die Menschen nicht in Freunde und Feinde ein, betonte der Sprecher weiter.

"Wenn es um die rechtzeitige Benachrichtigung, um Überwachungsdaten und Prognosen zur Ausbreitung von Radioaktivität geht, zählt jede Stunde, manchmal sogar jede Minute."

Unter diesen Umständen würde jede Lücke in der operativen Zusammenarbeit eine potenzielle Bedrohung für das Leben und die Gesundheit der einfachen Bevölkerung auf beiden Seiten der weißrussisch-ukrainischen Grenze darstellen, meinte Warankow.

Seiner Ansicht nach sei es besonders bezeichnend, dass die Entscheidung von der Ukraine getroffen worden sei – einem Staat, der wie Weißrussland durch die Katastrophe von Tschernobyl enorme Verluste erlitten habe. Die Ukraine sollte eigentlich besser als andere Länder verstehen, dass verspätete Informationen einen hohen Preis haben würden.

Ferner stellte der Sprecher des weißrussischen Außenministeriums klar, durch die Entscheidung der Ukraine werde die Zusammenarbeit als solche nicht beendet. Beide Länder blieben Vertragsparteien des Übereinkommens von 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall, das weiterhin uneingeschränkt gültig sei. Auch die formellen Benachrichtigungsmechanismen über die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) blieben bestehen.

Das bilaterale Format sei jedoch keine einfache Duplizierung des besagten Übereinkommens, fügte der Diplomat hinzu. "Es ist eine effizientere, konkretere und vorhersehbarere Art der Kommunikation."

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