Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass vielen afghanischen Männern wegen der veränderten Sicherheitslage kein subsidiärer Schutz mehr zusteht. Auch Abschiebungsverbote könnten entfallen. Das Urteil könnte bundesweit Auswirkungen auf zahlreiche Asylfälle haben. Die Bundesregierung hatte zuletzt für rund 117.500 Afghanen ein Abschiebungsverbot angegeben.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, begrüßte das Urteil. Gegenüber FOCUS online sagte er: "Damit bestätigen die Richter eine Auffassung, die wir schon länger vertreten, nämlich, dass Afghanistan ein weitgehend sicheres Rückkehrland für die genannten Personengruppen ist. Dementsprechend werden wir unsere Abschiebemaßnahmen weiter vorantreiben."
Seit dem Regierungsantritt der schwarz-roten Koalition im Mai 2025 wurden rund 250 Afghanen aus Deutschland zurückgeführt, darunter Schwerkriminelle und Gefährder, aber auch Menschen ohne Vorstrafen.
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl sowie Grünen-Politiker kritisieren die Abschiebungen. Sie verweisen auf die weiterhin schwierige Sicherheitslage und die aus ihrer Sicht katastrophalen humanitären Bedingungen in Afghanistan.
Das Urteil betrifft zunächst nur den konkreten Kläger, könnte wegen der Neubewertung der Sicherheitslage aber auch für andere Fälle von Bedeutung sein: Der Mann aus der Provinz Herat war 2015 nach Deutschland gekommen. Nach einer zunächst abgelehnten Asylentscheidung erhielt er 2021 aufgrund der damaligen Kämpfe zwischen Regierung und Taliban subsidiären Schutz. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bewertete die Lage nun anders: Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 gebe es keinen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt mehr. Auch die Spannungen zwischen Afghanistan und Pakistan begründeten in Herat keine ausreichende Gefahr. Für eine Beteiligung Afghanistans am aktuellen Iran-Krieg gebe es ebenfalls keine hinreichenden Anhaltspunkte.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann jedoch Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste. Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Abschiebungen nach Afghanistan nun automatisch für alle Menschen zulässig sind. Auch künftig müssen die Gerichte die persönlichen Umstände jedes einzelnen Falls prüfen.
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