Opfer von Verbrechen erhalten in Deutschland häufig keine Entschädigung

Kriminalitätsopfer haben es in Deutschland immer noch schwer, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Zu diesem Schluss kommt die Hilfsorganisation Weißer Ring. Ihr zufolge lehnen die BRD-Behörden mehr als jeden zweiten Antrag auf Opferentschädigung ab.

Am 1. Januar 2024 war das Vierzehnte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XIV) in Kraft getreten. Es regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER) und sollte eigentlich die Opferentschädigung erleichtern und modernisieren. Das SGB XIV löste das alte Bundesversorgungsgesetz (BVG) ab, das sehr stark auf die Entschädigung von Kriegsopfern zugeschnitten war. Die Modernisierung war unter anderem durch das allmähliche Aussterben der Erlebnis-Generation notwendig geworden.

Das SGB XIV regelt seitdem neben Kompensationen für Kriegsopfer des Ersten und des Zweiten Weltkriegs vor allem Entschädigungen für Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, etwa für Terroropfer beziehungsweise deren Hinterbliebene. Auch Impfgeschädigte und Zivildienstleistende, die im Zusammenhang mit der Ableistung ihres Dienstes eine Schädigung erlitten haben, erhalten über diese Gesetzesregelung eine Entschädigung.

Bei der Einführung des Gesetzbuches verkündete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass mit dem neuen SER die Leistungen an Opfer "zukünftig schneller, zielgenauer und stärker an den Bedarfen der Berechtigten orientiert erbracht" werden sollten. Dass sich diese hehre Absicht offenbar nicht verwirklicht hat, zeigt eine Veröffentlichung der Opferhilfsorganisation Weißer Ring e. V., über die der Deutsche Pressedienst berichtet hat.

Wie der Weiße Ring in seinem Mitglieder-Magazin erklärte, weisen die jeweils zuständigen Versorgungsbehörden der Bundesländer mehr als jeden zweiten Antrag auf Opferentschädigung zurück. Im Jahr 2025 hätten sie demnach von 11.286 bearbeiteten Anträgen 55 Prozent abschlägig beschieden. Lediglich 2.779 Anträge hätten die verantwortlichen Dienststellen bewilligt – das ist nicht einmal jeder vierte Antrag. Manche Anträge seien auch von den Antragsstellern zurückgenommen worden oder diese seien verstorben oder umgezogen.

Insgesamt gab es im Jahr 2025 18.659 Anträge auf Opferentschädigung. Eine Zahl, die die Anzahl der bereits bearbeiteten Anträge deutlich übersteigt. Demgemäß beklagt der Weiße Ring nicht nur die hohen Ablehnungsquoten, sondern auch die lange Verfahrensdauer, die die Antragssteller zusätzlich belaste. Rund 7.000 Verfahren seien derzeit noch am Laufen.

Die hohe Ablehnungsquote liegt offenbar nicht in der politisch höchst umstrittenen Frage der Entschädigung von Corona-Impfopfern begründet, wie man mutmaßen könnte – zumindest nicht ausschließlich. Denn laut den dem Weißen Ring vorliegenden Behördendaten sind die meisten Antragssteller Opfer einer Gewalttat geworden. Den durch die Gewalt erlittenen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schaden sollte eigentlich das SER kompensieren.

Nicht alle Bundesländer schlüsselten die Opfergruppen, die unter das SER fallen, gegenüber dem Weißen Ring einzeln auf. Die Zahlen aus Thüringen (22 Prozent) und Brandenburg (31 Prozent) zeigen aber, dass nur eine Minderheit der Gewaltopfer eine Entschädigung erhält.

Eine Ursache für die Verzögerung bei der Bearbeitung der Anträge könnte darin liegen, dass die neue Gesetzesregelung ab 2024 die Personengruppe der potenziell Entschädigungsberechtigten deutlich ausgeweitet hatte. Nun konnten beispielsweise auch Schockschadensopfer, Opfer psychischer Gewalt, vernachlässigte Kinder oder Opfer von Kinderpornographie einen entsprechenden Antrag stellen.

Im Jahr 2024 war demnach die Zahl der Anträge um 30 Prozent auf 19.650 gestiegen. Im Jahr 2025 ist diese Zahl zwar wieder um 5 Prozent gesunken, liegt aber immer noch höher als vor der Einführung des SER.

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