Und wieder wird bei den Kindern gespart ...

Keine wirklich große Überraschung, wenn neben der Beschränkung des Unterhaltsvorschusses noch weitere Sparmaßnahmen bei Kindern geplant sind. Wobei ausgerechnet eine Leistung, die wenig Verwaltung erfordert, dem Sparzwang zum Opfer fallen soll.

Es geht um 25 Euro im Monat, die pro Kind an etwa 1,88 Millionen Familien gezahlt werden – das ist fast jede fünfte Familie mit Kindern in Deutschland. Eingeführt wurde diese Leistung von der Ampelkoalition im Jahr 2022, und zwar als eine Art Übergangsregelung zur eigentlich geplanten Kindergrundsicherung. Dieser Zuschlag wird automatisch für jedes Kind (und junge Erwachsene bis 25) gezahlt, das Bürgergeld, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag auf das Kindergeld bezieht; als absolute Ausnahme wird diese Leistung ohne gesonderten Antrag mit dem Kindergeld überwiesen.

Nun soll auch diese Leistung, neben vielen anderen, den Aufrüstungsplänen und Sparzwängen zum Opfer fallen. Die Einsparung betrüge insgesamt 450 Millionen Euro.

Das ist neben der geplanten Kürzung der Dauer des Unterhaltsvorschusses bereits die zweite Sparmaßnahme, die vor allem Alleinerziehende trifft, also gerade dort zuschlägt, wo das Armutsrisiko für die Kinder am höchsten ist.

Die Kindergrundsicherung wäre ein Konzept gewesen, das für jedes Kind den Bedarf absichert; sie hätte vor allem zur Folge gehabt, dass viele Alleinerziehende nicht länger auf aufstockende Leistungen angewiesen wären, da in den meisten Fällen das eigene Einkommen für eine Person genügt, aber eben nicht für zwei. In der Debatte ist die Kindergrundsicherung in Deutschland bereits seit über 20 Jahren. Seit der Einführung des ALG II im Jahr 2005 wird die Armut von Familien, insbesondere von Alleinerziehenden, unter der Überschrift "Langzeitarbeitslosigkeit" verborgen. In europäischen Nachbarländern gibt es gezielte Förderungen für Alleinerziehende, die nicht mit anderen Systemen verquickt sind und eine wesentlich bessere Absicherung erreichen, wie beispielsweise in den Niederlanden.

In Deutschland war der Sofortzuschlag in seiner unbürokratischen Lösung die große Ausnahme. Parallel zu dem jetzt bekannt gewordenen Plan, bei fast zwei Millionen armen Kindern jeweils 25 Euro zu sparen, erschien eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, die ergab, dass das bereits vor 15 Jahren – von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen – eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket, das armen Kindern den Besuch von Sportunterricht oder Musikschulen ermöglichen sollte und einen Umfang von 15 Euro im Monat hat, bundesweit nur von etwa 18 Prozent der Anspruchsberechtigten auch in Anspruch genommen wird. Ähnliche Ergebnisse brachten zuvor auch Untersuchungen des Paritätischen.

Der Grund? Es muss für diese Leistung nicht nur ein weiterer Antrag gestellt werden, zudem muss gegenüber den Empfängern der Zahlung, also zum Beispiel dem Sportverein, offengelegt werden, dass man Sozialleistungen bezieht. Bereits bei der Einführung dieses Pakets wurde der bürokratische Aufwand scharf kritisiert. Die Begründung dafür lautete damals: Wenn das Geld an die Eltern ginge, würden sie davon nur Alkohol oder Zigaretten kaufen. Rechnerisch dürften die Kosten für den Verwaltungsaufwand die Höhe der Leistungen selbst weit überschreiten.

Was tatsächlich in Anspruch genommen wird, sind die automatisch geleisteten Hilfen wie 195 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf oder kostenfreie Mittagessen in der Schule; aber die 15 Euro für Vereins- und Freizeitaktivitäten, die den aufwendigen Antrag erfordern, werden wenig genutzt. Sämtliche Leistungen aus diesem Paket zusammengenommen liegen bei etwa 700 bis 800 Millionen pro Jahr; allerdings liegt hier, eben weil die Mittel nicht ankommen, der tatsächlich aufgewandte Betrag deutlich unter dem Haushaltsansatz.

Diese Mittel werden vom Bund den Kommunen erstattet, die die Verwaltung durchführen und finanzieren müssen; diese Zahlung verbirgt sich in der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im SGB II. Es gibt also keine Möglichkeit, aus dem Bundeshaushalt zu ersehen, wie hoch der nicht abgerufene Anteil ist. Erstaunlich ist jedenfalls, dass nicht die bürokratische Leistung gestrichen wird, sondern ausgerechnet jene, die unbürokratisch gezahlt wird.

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