Von Wladislaw Sankin
Zum Schluss der Verhandlung überreichte Stefan Natke der Richterin einen USB-Stick mit zahlreichen Fotos und Videos, die die polizeilichen Schikanen an den sowjetischen Ehrenmalen über all die Jahren dokumentieren (RT-Vorbericht zur Verhandlung siehe hier). Seine These, die er und sein Anwalt Tobias Krenzel in ihren Wortmeldungen wiederholten: Die Allgemeinverfügung bewirke mit ihren Verboten genau das Gegenteil davon, was sie vorgebe, erreichen zu wollen. Die von der Polizei angeblich so befürchteten Auseinandersetzungen und Einschüchterungen würden damit nicht verhindert, sondern erst recht provoziert.
Mal nannte die Richterin das Ehrenmal im Treptower Park "russisch" statt sowjetisch, mal musste ihr erst erklärt werden, dass die Polizeistaffeln an den Gedenktagen 8. und 9. Mai in beträchtlicher Präsenz nicht nur vor dem Eingang zur Gedenkanlage zugegen sind, sondern auch auf deren Gelände. Ebenso, dass ein würdevolles Gedenken an die Sieger- und Befreierarmee auch das Zeigen von deren Symbole an den dafür vorgesehenen Orten vorsieht. Nicht woanders, sondern genau dort, wo es seit Mai 2022 verboten ist – an den Ehrenmalen. Es stellte sich heraus: Bevor eine gerichtliche Entscheidung überhaupt gefällt werden könnte, müsste ein erhebliche Aufklärungsbedarf bei den doch recht unwissenden Beamten gestillt werden.
Es war der Richterin Marlen Mausch-Liottadurchaus positiv anzurechnen, dass sie der Klägerseite aufmerksam zugehört hat und damit eine Verspätung beim nächsten Verhandlungstermin riskierte. Aber man darf sich keine Illusionen machen. Trotz ihres sachlichen und souveränen Vorgehens ist es sehr unwahrscheinlich, dass ihr Urteil, das dem Kläger Natke nach zwei Wochen mitgeteilt wird, die so umstrittene Allgemeinverfügung kippt. Davon geht der ehemalige DDR-Generalstaatsanwalt Hans Bauer aus. Die Richterin sei voreingenommen und habe mit ihrem ständigen Hinterfragen der Klägerseite zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht anderer Meinung sei als die beklagte Behörde.
Hans Bauer verfolgte die Verhandlung im Gerichtssaal mit mehr als 30 weiteren Mitstreitern Natkes. Zumeist sind es ältere Ostdeutsche, die mit der Ehrung der Befreiernation und deren gigantischen Opfern aufgewachsen sind. Sie empfinden die Polizeiauflagen als groben Eingriff nicht nur in ihre Gedenkkultur. Auch ihre Gefühlswelt ist betroffen, wie zahlreiche Gespräche am Rande der Veranstaltung zeigten. Und nicht nur sie. Das betrifft alle Menschen, die die Tragweite dieses historischen Ereignisses verstehen, ob aus Ost oder Welt, von den Millionen Russisch- und Sowjetstämmigen ganz zu schweigen.
Das Thema ist emotional. Ein seit Mai 2022 geltendes Verbot von Sowjetsymbolen, Georgsbändern, von russischen und weißrussischen Flaggen sowie Liedern mit Bezug zum Großen Vaterländischen Krieg an den weltberühmten Berliner Ehrenmalen mit Tausenden bestatteten Rotarmisten bewegt und empört sehr viele. Auf Behördendeutsch heruntergebrochen heißt es aus dem Munde der Richterin zu Beginn der Verhandlung am Dienstag: Rechtsgrundlage für die Beschränkung sei hinsichtlich dieser äußeren Elemente des Versammlungsgeschehens § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes.
Danach könne eine Versammlung insbesondere verboten, beschränkt oder nach deren Beginn aufgelöst werden, wenn die Versammlung aufgrund der konkreten Art und Weise ihrer Durchführung geeignet oder dazu bestimmt ist, Gewaltbereitschaft zu vermitteln und dadurch einschüchternd wirkt oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger von grundlegenden sozialen und ethischen Anschauungen verstößt.
Meike van Essen, Oberregierungsrätin und Justiziarin beim Polizeipräsidium Berlin, vertritt die beklagte Behörde. Van Essen argumentiert, ukrainische Kriegsflüchtlinge könnten sich durch ein Meer von Sowjetflaggen im Treptower Park bedroht fühlen und das könne nicht geleugnet werden. Diese Einschätzung ist wiederum auf der Ansicht begründet, der russische Präsident Wladimir Putin wolle seine Macht auf alle ehemaligen Sowjetrepubliken ausdehnen, der Krieg in der Ukraine verfolge dieses Ziel.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Krenzel dürfe die Polizei die öffentliche Ordnung nicht so leichtfertig als Argument dafür benutzen, die Versammlungsfreiheit derart einzuschränken. Ihm zufolge habe der Gesetzgeber im Übrigen sehr hohe Hürden für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit angelegt. Es fänden sogar Aufmärsche der Neonazis statt, die ganz sicher auf jemanden einschüchternd wirken. Wenn aber die Hürden für Verbote so hoch seien, dass dies möglich ist, dann versteht der Rechtsanwalt nicht, warum dann am 8. Mai ausgerechnet die Sowjetfahnen der Befreier von Berlin untersagt werden. Dies sei ein "extrem gefährlicher" Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Diesen speziellen Eingriff zuzulassen, das wäre ja "politische Justiz", sagt er.
Der Rechtsanwalt wird auch nicht müde, auf den spekulativen Gehalt der polizeilichen Einschätzungen hinzuweisen. Man könne solche Eingriffe aufgrund von Gefahrenprognosen, die zudem noch nicht einmal zutreffend seien, weil sie "auf keinem einzigen konkreten Fall basierten", nicht vornehmen. In den Vorjahren habe man Besucher der Gedenkstätte beim Zugang zum Ehrenmal wie "Schweine durch Schweinemastanlagen" geführt, was unverhältnismäßig sei.
Relevant für den Erlass der polizeilichen Verfügung sei der "russische Angriffskrieg auf die Ukraine" gewesen, rechtfertigt sich van Essen. Der russische Präsident Wladimir Putin höchstpersönlich habe schließlich seine Absicht kundgetan, die "alte glorreiche Sowjetunion" wiederherzustellen, wiederholt sie ihr Argument. Die Oberregierungsrätin bedachte die Klägerseite ihrerseits mit dem Vorwurf, "Scheuklappen" zu tragen. "Wir können ja nicht in der Geschichte stehenbleiben", meinte sie. Es sei seit Putins Angriff nun mal "alles anders".
Das Publikum murrte. "Geschichtsklitterung", urteilten die Zwischenrufe. Anwalt Krenzel nannte die Argumentation der Oberregierungsrätin "extrem gefährlich":
"Der Staat erklärt dem Bürger, was seine Meinungskundgaben bedeuten."
Ein jahrzehntelang feststehendes Symbol erhalte auf Weisung der Behörden plötzlich einen anderen Sinngehalt.
Zu Beginn der zweiten Stunde verliert auch Stefan Natke die Geduld und konstatiert, dass es die Verbote seien, die eskalierend wirkten. Der ehemalige Landesvorsitzende der Berliner DKP schilderte Szenen polizeilicher Gängelung in den vergangenen Jahren und nannte es "beschämend", wie Gedenkstättenbesucher von Beamten "gedemütigt" worden seien.
Er erzählt, von einem Veteranen der jugoslawischen Partisanenarmee, der von den jungen Polizisten verhöhnt und des Platzes verwiesen worden sei. Auch ein anderer Genosse musste in Gewahrsam abgeführt werden und sein gestreiftes Hemd ausziehen – die Polizisten wollten damit die vermeintliche Verherrlichung der russischen Marine verhindern. Das Ganze habe "viel mehr zur Schädigung der öffentlichen Ordnung beigetragen", als die angeblich ausgemachten Gefahren.
Am Ende warfen van Essen und Natke einander "themenfremde Bezüge" vor. So ließ die Polizeivertreterin die Argumentation mit Bezug auf US- oder Israel-Flaggen nicht gelten, die angesichts des Angriffs auf Iran und des genozidalen Verbrechens in Gaza nach deren Logik auch verboten werden müssten. Natke hingegen:
"Wir reden nicht über Putin und einen Angriffskrieg. Wir reden über das ehrende Gedenken an die Sowjetsoldaten, die uns vom Faschismus befreit haben, verdammt noch mal."
Die sowjetischen Truppen seien 1945 doch nicht zufällig nach Berlin gekommen, sondern weil Deutschland die Sowjetunion überfallen und 27 Millionen Sowjetbürger getötet habe, fügte Natke hinzu.
Zum Ende der Verhandlung deutet der DKP-Politiker an, auf wen die Berliner Landespolizei möglicherweise mit ihrer Allgemeinverfügung schon Rücksicht nimmt, als er auf das Schwenken der schwarz-roten banderistischen UPA-Flaggen gegenüber seinem Parteistand im Treptower Park hinweist.
Diesen Gedanken führt Natke mit seinem abschließenden Appell an seine Unterstützer vor dem Eingang zum Gerichtsgebäude weiter aus, als er von den Menschen spricht, die in Berlin gar nicht beheimatet sind. Es werde vorgegeben, dass durch ein würdevolles Gedenken mit Sowjetfahnen und sowjetischer Musik und dem Abspielen des Liedes "Der Heilige Krieg" irgendwelche Gefühle verletzt werden könnten von Menschen, die hier gar nicht zugegen sind, die gar nicht hier wohnen.
"Dabei aber gar nicht in Betracht ziehen, dass sehr, sehr viele Gefühle und auch teilweise körperlich Menschen verletzt werden, die hier wohnen, die einfach zum sowjetischen Ehrenmal gehen wollen, um da ihre Blumen abzulegen und das vielleicht mit einem Georgsband zusammengebunden haben oder es am Revers tragen. Oder auch sagen, ich stehe zur Roten Armee und habe einen Sowjetstern am Revers. Das ist Demütigung."
Angesichts eines riesigen Gesprächsbedarfs, der sich aufgrund der einseitigen Berichterstattung und eines extrem verengten gesellschaftlichen Diskurses bei den unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen angestaut hatte, brachte die Gerichtsveranstaltung eine Erleichterung für die Versammelten. Die Kläger konnten sich beim Appellieren an die Justiz ungehindert ausreden. Aber viel mehr war da nicht.
Auf der anderen Seite führte die Verhandlung auf erschreckende Weise die Betonköpfigkeit der Machthaber vor Augen und das gerade in sensiblen Gedenkfragen. Allerdings ist dies kein Zufall, sondern Ausdruck eines unbändigen politischen Willens die "ausgediente" Geschichte mit der Sowjetunion als Befreier beiseite zu lassen. Erinnerungslandschaften sollen auf "dekolonisierte" Nationalperspektiven aufgesplittert werden, früher verdeckte Ressentiments werden wieder geschürt.
Das Programm heißt nun: Sowjetehrenmale umwidmen, Gedenken entweihen. Geschichte umschreiben sei "völlig normal", erklärte der Leiter des Denkmalamtes Christoph Rauhut im Laufe einer ukrainischen Propaganda-Aktion. Das Land Berlin weiß, was es tut. Es will Vorreiter im Land sein und es weiß, dass es Zeit auf seiner Seite hat. Die DDR-Generation wird immer älter und damit in ihren Handlungsoptionen etwas dagegen zu tun, immer beengter.
Zumal: Die DDR-Bürger haben ohnehin schon Übung darin, im vormals versprochenen gemeinsamen Staat aller Deutschen ignoriert und übergangen zu werden. Auf dem Weg zur neuen Staatsräson, der sich von vermeintlich verletzten Gefühlen der nationalistisch gesinnten Ukrainer leiten lässt, gibt es für sie keinen Platz. Dieses Gefühl der Ohnmacht machte sich nach der Gerichtsverhandlung bemerkbar.
Obwohl der Kläger für die Gerechtigkeit tapfer gekämpft habe, es sei zu befürchten, "dass wir auch in Zukunft in dieser faschistoiden Entwicklung in Deutschland leiden werden und mit Auflagen belegt werden", sagte das DKP-Mitglied Thomas Geggel.
"Also, das Schlimme ist, dass es überhaupt zu so einem Prozess kommt. Weil diese unsinnigen, menschenverachtenden, kriegerischen Auflagen jedes Gedenken an den Sieg der Sowjetarmee gegen das faschistische Deutschland und an die vielen, vielen Opfer – 27 Millionen Sowjetbürger sind ermordet worden, nicht gestorben. Und jetzt müssen wir uns dafür einsetzen, dass wir ehrlichen Herzens gedenken können."
Der 77-Jährige Geggel regt sich zum Ende des kurzen Gesprächs auf, seine Stimme zittert, er schnappt nach Luft. Neben ihm stehen seine Ehefrau und andere Mitstreiter. Alle nicken zustimmend, er beruhigt sich. Thomas Geggel ist bekannt in der Friedensbewegung als "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost". Wegen Deutschlands "Staatsräson" war er in der Vergangenheit deshalb öfters mit polizeilichen Schikanen konfrontiert. Nun auch wegen Russland-Hetze.
"Alle Weisheit der Welt ist nicht einen einzige Kinderträne wert", sagte einmal Iwan Karamazow bei Dostojewski. Gilt das nicht etwa auch für die Alte?! Für diejenigen, die ihr Leben diesem Land gegeben haben? Mit ihrer Leistung, ihren Kindern, ihrer Gestaltungskraft. Kinder und Alte gehören gleichermaßen zu den Schutzbedürftigen der Gesellschaft. Manche haben neben DDR- auch noch ihre Kriegserfahrung in Erinnerung und wollen, dass ihre Meinung gehört wird. Doch die entscheidende Stimme gehört in diesem Land schon lange den anderen, nicht unbedingt Deutschen und auf jeden Fall denjenigen, die das historische Gedächtnis auflösen und in ihrem manipulativen Sinne umwidmen möchten.
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