Deutschland

Vorteilsnahme? Lindner droht Verfahren – Kubicki springt bei und wettert gegen Justizsenatorin

Ein scheinbar harmloses Grußwort für eine Veranstaltung der Stuttgarter BBBank könnte für Bundesfinanzminister Lindner unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Denn nun prüft Berlins Staatsanwaltschaft Korruptionsermittlungen gegen den FDP-Chef. Laut Bundestagsvizepräsident Kubicki grenze dies an "Persönlichkeitsrechtsverletzung".
Vorteilsnahme? Lindner droht Verfahren – Kubicki springt bei und wettert gegen JustizsenatorinQuelle: www.globallookpress.com © Britta Pedersen

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft eine mögliche Vorteilsnahme durch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Verbindung mit einem Immobilienkredit. Wie die Generalstaatsanwaltschaft in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme mitteilte, prüfe sie demnach, ob dies den Tatbestand der Vorteilsnahme erfüllt und ob die Immunität des Finanzministers für Ermittlungen aufgehoben wird. Hintergrund: Im Mai 2022 hatte der FDP-Politiker eine Rede zur 100-Jahr-Feier der BBBank, einer Privatkundenbank mit Sitz in Karlsruhe, gehalten.

Brisant daran ist jedoch, dass es sich bei der BBBank um jenes Geldinstitut handelt, das Lindner seinen privaten Hauskauf finanziert. Weil sich der Minister nach dem Grußwort bei derselben Bank einen weiteren Kredit geben ließ, könnte gegen ihn nun womöglich ein Strafverfahren wegen vermeintlicher Interessenkonflikte eingeleitet werden. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft betonte am Montag, dass die Tatsache, dass eine solche Untersuchung eingeleitet wurde, jedoch nicht bedeute, dass der Minister auch tatsächlich verdächtigt werde, eine Straftat begangen zu haben. Stattdessen verwies er darauf, dass ein solches Vorgehen "in solchen Fällen üblich" sei, "ohne dass damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird". 

Anlass für das Prüfverfahren der Staatsanwaltschaft war ein Bericht des Spiegels vom vergangenen Oktober über Lindners Finanzangelegenheiten. Darin hieß es, der FDP-Politiker habe im Januar 2021 eine Immobilie in Berlin für 1,65 Millionen EUR erworben und bei der BBBank eine Hypothek in Höhe von 2,35 Millionen Euro aufgenommen, um damit die hohen Renovierungskosten für die Wohnung zu decken. Im April wandte sich die BBBank dann an das Bundesfinanzministerium mit der Frage, ob Lindner ein Grußwort für die Hauptversammlung der Bank aufnehmen könne. "Die Anfrage wurde positiv entschieden und auf der Leitungsebene des Ministeriums behandelt, wie es bei solchen Anfragen üblich ist", teilte das Finanzministerium am Montag mit. Gegenüber dieser hatte Lindner offenbar jedoch verschwiegen, dass er bei dem Institut einen Kredit für seinen privaten Hauskauf aufgenommen hat. 

Das Grußwort wurde daraufhin im Mai 2022 aufgezeichnet. Laut dem Spiegel-Bericht nahm Lindner daraufhin im Juli einen weiteren Kredit in Höhe von 450.000 EUR bei der BBBank auf. Jene Handlung könnte strafbar gewesen sein, sollte die zweite Kreditvergabe mit dem von Lindner erbrachten Grußwort in Zusammenhang stehen. Dabei muss auch nicht zwingend ein Bezug zu einer konkreten Diensthandlung bestehen. Vorteilsnahme liegt dann vor, wenn ein Amtsträger für sich oder für einen Dritten einen Vorteil fordert, versprechen lässt oder annimmt. Das gilt selbst dann, wenn durch den Amtsträger auch nur der bloße Anschein von Käuflichkeit erweckt wird. Gegebenenfalls könnten deshalb auch Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung gegen Verantwortliche der BBBank drohen.

Das Finanzministerium lehnte es derweil ab, zu sagen, ob Lindner seine private Geschäftsbeziehung zur BBBank offengelegt hatte, als er das Video drehte. Lindner hatte allerdings bereits vor seiner Zeit als Minister an Kundenveranstaltungen der Bank teilgenommen, die nach Angaben seines Anwalts Christian Schertz angeblich jedoch "stets im Einklang mit allen Regeln des Deutschen Bundestages standen und gemeldet, transparent gemacht und veröffentlicht wurden". Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten wies Schertz derweil entschieden zurück. "Herr Lindner hat mit der Finanzierung seines Vermögens lange vor seinem Amtsantritt als Finanzminister begonnen", so Scherz. Ferner erklärte er:

"Alle Konditionen waren immer marktkonform. Eine kurze Begrüßungsrede zum 100-jährigen Bestehen einer Bank zu halten, gehört zur regulären Amtsausübung eines Ministers. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen."

Lindner ließ über seinen Anwalt inzwischen verlauten, dass die Behauptung, er habe "Dinge vertuscht" (eine Behauptung, die in einigen Medienberichten aufgestellt wurde), jeder Grundlage entbehre, da er nicht verpflichtet gewesen sei, die Informationen offenzulegen. Auch aus der FDP hagelte es derweil wütende Kritik am Vorgehen der Berliner Justiz. FDP-Vizeparteichef Wolfgang Kubicki etwa sprach von einer "erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung, die personelle Konsequenzen nach sich ziehen muss". Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) müsse zurücktreten, "mindestens aber die Generalstaatsanwältin entlassen", forderte Kubicki.

Ferner wies der Bundestagsvizepräsident darauf hin, dass über die Aufhebung der Immunität letztlich nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ausschließlich der Bundestag entscheide. Der Vorgang zeige, dass der Berliner Senat dabei sei, die Bundeshauptstadt "moralisch vollständig zu ruinieren". 

Mehr zum Thema - Putin will aus Abkommen über Korruptionsbekämpfung mit Europa austreten

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.